Josef Taudte bleibt CSU Vorsitzender in Obernau

Am 17.03.2023 fand die Ortshauptversammlung mit Neuwahlen statt. Michael Alfen (CSU Vorsitzender von Stadt – Mitte) fungierte als neutraler Wahlvorstand und leitete die satzungsgemäßen Wahlen im Ortsverband Obernau. Der bisherige Vorsitzende Josef Taudte wurde in seinem Amt einstimmig bestätigt. Ihm zur Seite stehen als Stellvertreter Martin Bleifuß und Alexander Markurth. Frau Anette Geibel wurde als Schatzmeisterin wiedergewählt. Erneut in den Ortsvorstand gewählt wurden Nikolaus Balonier, Guido Müller, Herbert Englert und Gerald Marx.

Frau Andrea Stürmer hat sich als Direktkandidatin für die im Oktober stattfindenden Bezirkstagswahlen im Ortsverband vorgestellt und die sozialen Aufgaben des Bezirkstages und den Einsatz für Bedürftige beispielhaft erläutert.

Dr. Winfried Bausback, unser Direktkandidat zur Landtagswahl und CSU Kreisvorsitzender, hat die geleistete politische Arbeit der letzten beiden Jahren in Obernau mit Anerkennung zur Kenntnis genommen und der Vorstandschaft für das ehrenamtliche Engagement gedankt. Im Verlauf der Versammlung hat er sich den Fragen der Anwesenden gestellt und die Klarstellung für die Durchführung von Vereinsfesten ausführlich dargelegt. Zur Planung der Ortsumgehung in Sulzbach mit dem Anschluss an die Staatsstraße 2309 auf Aschaffenburger Gelände hat er ausführlich Stellung genommen. Er bekräftigte auf Nachfrage der Anwesenden, dass der Radweg zwischen Netto Markt und der Anbindung an den bereits fertiggestellten Radweg entlang der Staatstraße sofort gebaut wird, sobald die Stadt im Besitz der entsprechenden Grundstücke ist. Dr. Bausback hat sich zur Verkleinerung des Bundestages und der Wahlrechtsreform sehr kompetent geäußert. Die Gewichtung der Erststimmen für den Direktkandidaten einer bestimmten Partei und die Zweitstimme mit dieser der Wähler dann eine entsprechende Liste wählt, kann mit dem Landeswahlrecht in Bayern nicht verglichen und gleichgesetzt werden. Bisher gab es zwei Möglichkeiten als Partei in den Bundestag einzuziehen: mit mehr als 5% der Zweitstimmen, oder mindestens drei Wahlkreise zu gewinnen (Grundmandatsklausel). Diese Klausel war bisher Ausdruck des Föderalismus und der Regionalität. Dr. Bausback erläutert, dass die CSU noch nie von der Grundmandatsklausel Gebrauch gemacht hat, weil sie bundesweit immer über der 5% Hürde lag. Mit der Abschaffung dieser Klausel kann es aber sein, dass eine Partei, selbst wenn sie alle Wahlkreise in einem Bundesland gewinnt, nicht mehr in den Bundestag einzieht, weil sie nicht über 5% liegt. Das neue Wahlrecht entwertet demnach die Bürgerstimme für den örtlichen Direktkandidaten (Erststimme). Es bricht mit der Selbstverständlichkeit, dass der Wahlsieger, der in einem Wahlkreis die meisten Stimmen erzielt, auch tatsächlich in den Bundestag einzieht. Es stellt die repräsentative Demokratie in Deutschland auf den Kopf und ist eine Respektlosigkeit gegenüber den Wählerinnen und Wählern!