CSU für Schutz des Baumbestandes

In der vergangenen Sitzungswoche stand im UVKS auf Antrag der Grünen und der KI der Erlass einer Baumschutzverordnung zur Entscheidung.
Die CSU- Fraktion hat hierzu beantragt, dass der Verwaltung aufgegeben wird, über die bereits bestehenden Maßnahmen hinaus, weitere Auflagen und Festsetzungen zu treffen, einen größtmöglichen Schutz von Bäumen im städtischen Gebiet zu erreichen und Anreize für Baumpflanzungen zu schaffen.
Die CSU- Fraktion lehnt eine Baumschutzverordnung ab und setzt hier auf Fördern, statt auf Fordern! Ziel des CSU- Antrags ist es, weitere Festlegungen und Maßnahmen zum Schutz des Baumbestandes zu entwickeln, Anreize zu schaffen, alten Baumbestand zu erhalten und Baumpflanzungen sowie aktive Begrünung zu fördern.
Die CSU- Fraktion ist der Auffassung, dass eine Baumschutzverordnung nicht den beabsichtigten Schutz für Bäume mit sich bringt, wie dies von den Antragstellern beabsichtigt ist. Insoweit teilt sie vollumfänglich die in der Verwaltungsvorlage der Stadt Aschaffenburg erfolgten Ausführungen. Hervorzuheben ist, dass insbesondere Baumfällungen nicht verhindert werden können, bevor die Bäume in den entsprechenden Schutzbereich einer Baumschutzverordnung fallen.
Die CSU- Fraktion ist jedoch der Ansicht, dass weitere Maßnahmen und Festlegungen erforderlich sind, um einer klimawandelgerechten Stadtentwicklung gerecht zu werden. Die Anpassung an den Klimawandel sollte als wichtige Aufgabe der Stadtplanung verstärkt wahrgenommen werden.
Aus Sicht der CSU- Fraktion ist die Unterschutzstellung von Bäumen als Naturdenkmal geeignetes Mittel, einzelne Bäume, wie z.B. die Blutbuche, zu schützen und Fällungen zu verhindern. Dies ist zwar kein einfacher Weg, aber es besteht hier der Vorteil, dass die Verkehrssicherungspflicht und die Pflege der Bäume auf die Kommune als Naturschutzbehörde über geht. Für Bäume, die der Baumschutzverordnung unterliegen, haftet grundsätzlich der Eigentümer.
Daneben sollte in Bebauungsplänen, die entstehen, entsprechende Grünordnungspläne aufgestellt werden, um das städtische Grün zu schützen. Hier sollten Baumpflanzungen festgelegt und Dach- und Fassadenbegrünung gefördert werden (Klimaschutz in der verbindlichen Bauleitplanung).
Es sollten zudem Angebote und Anreize durch die Stadt geschaffen werden, standortgerechte Bäume zu pflanzen. Ziel ist, vermehrt für das Thema Klimaschutz in der Stadtplanung und beim Wohnungsbau zu sensibilisieren. Durch Baumpflanzaktionen, wie z.B. durch Schenkungen der Gemeinde bei eingereichten Bauvorhaben oder sonstige Förderungen, kann das aktive Begrünen gefördert werden. So könnte das Ziel erreicht werden, möglichst viele standortgerechte Bäume im privaten Bereich neu anzupflanzen und auch Bauträger dazu zu bewegen, bei Bauvorhaben den Klimaschutz nicht zu vernachlässigen.
Die Anträge und die Verwaltungsvorlage können im Ratsinformationssystem auf der Homepage der Stadt Aschaffenburg eingesehen werden.

Johanna Rath, Stadträtin
Sprecherin für die CSU- Fraktion im UVKS
26.04.2021