Antrag zur zeitlich begrenzten Nutzung von Fahrrädern und E-Scootern in den Fußgängerzonen
Die CSU-/JU-Fraktionsgemeinschaft im Aschaffenburger Stadtrat beantragt, die Nutzung von Fahrrädern und E-Scootern in den Fußgängerzonen ab dem 1. März 2027 zeitlich zu begrenzen. Anlass sind die zunehmende Zahl von Fahrrädern und E-Scootern sowie Hinweise vieler Bürgerinnen und Bürger auf Beinahe-Unfälle und Unsicherheiten. Bislang dürfen Fahrräder ganztägig mit Schrittgeschwindigkeit durch die Fußgängerzonen fahren. Für E-Scooter gab es dort keine ausdrückliche Regelung, nach der Elektrokleinst-fahrzeugeverordnung sind Fußgängerzonen ausgeschlossen. Mit der Änderung der Straßenverkehrsordnung ab März 2027 werden E-Scooter Fahrrädern gleichgestellt. Das Zeichen „Radfahrer frei – Schritttempo“ gilt dann auch für sie. Die CSU-/JU-Fraktion fordert deshalb, Fahrräder und E-Scooter in den Fußgängerzonen künftig…
