Antrag Jugendparlament für eine Freizeitkarte – die Bürgerstiftung bringt’s

Seit 2019 gibt es in der Stadt ein Jugendparlament, direkt gewählt und überparteilich. Damit wird den Jugendlichen die Möglichkeit gegeben, demokratisches Denken und Handeln zu erleben und den Stadtrat bei Jugendthemen zu beraten und zu unterstützen.

In diesem Sinne hatte das Jugendparlament bereits im Oktober letzten Jahres beantragt, allen Minderjährigen ab sechs Jahren eine Freizeitkarte mit einem Guthaben von 30 € kostenfrei zur Verfügung zu stellen, und zwar für Einrichtungen der Freizeitwelt (Hallenbad, Freibad, Sauna, Eissporthalle). Damit sollte für die vielen Einschränkungen, die die Jugendlichen während der Corona-Jahre im Freizeitbereich hatten hinnehmen müssen, „etwas zurückgegeben und in den „normalen Alltag geholfen werden“.  Die CSU-Stadtratsfraktion hat diesen Antrag des Jugendparlaments nachhaltig unterstützt und ergänzend auf die Feststellungen des Ethikrats verwiesen, wonach in der Pandemie die Belange und Belastungen von Kindern und Jugendlichen in der gesellschaftlichen und politischen Wahrnehmung und Gestaltung tatsächlich nicht ausreichend Beachtung erfahren haben.

Mit Blick auf die angespannte Haushaltslage der Stadt selbst hatte die CSU-Stadtratsfraktion die Bürgerstiftung der Stadt Aschaffenburg in Erinnerung gebracht und sich umgehend dafür eingesetzt, so dass die Finanzierung der Freizeitkarte durch die Bürgerstiftung dann auch tatsächlich ermöglicht wurde.

Durch ihre Initiative und letztendlich auch die Finanzentscheidung der Bürgerstiftung wurde für die Vertreter des Jugendparlaments beispielhaft erfahrbar, dass Engagement und Teilhabe an demokratischen Prozessen und Gremien sich lohnen.

Ein Wermutstropfen bleibt allerdings. So mussten Vertreter des Jugendparlaments, inzwischen teilweise bereits aus der Schule ausgeschieden, zur Kenntnis nehmen, dass Umsetzungsprozesse bei der Bearbeitung solcher Anträge oftmals viel zu lange dauern. Entgegen einer Meldung der Lokalzeitung lag dies nicht etwa an „einer Bearbeitung durch den Stadtrat – und so etwas kann dauern“.  Dieses Klischee greift hier jedenfalls nicht. Die Zeitdauer von einem dreiviertel Jahr für die Umsetzung durch die Stadtverwaltung wird, zumal die Weichen für die Finanzierung rasch gestellt waren, zurecht als unangemessen gesehen.          

Hinweis: Die Bürgerstiftung ist eine vom Stadtrat gegründete Stiftung, die den Zweck hat, gemeinnützige Anliegen in der Stadtgesellschaft zu fördern. Privatleute und Organisationen haben die Möglichkeit, Beiträge zum Gemeinwohl zu Lebzeiten einzuzahlen oder testamentarisch zu vermachen. (Näheres unter www.buergerstiftung-aschaffenburg.de).

Thomas Gerlach, Stadtrat