Einrichtung für Kinderbetreuung bei neuen Bauvorhaben berücksichtigen

Aschaffenburg hat eine zunehmende Wohnverdichtung – nicht nur in der Innenstadt, sondern zum Beispiel auch in Schweinheim oder Damm.

Als Kommune ist die Stadt Aschaffenburg verpflichtet, den Rechtsanspruch auf Bildung und Betreuung von Kindern zu gewährleisten. Durch die erfreuliche Entwicklung unserer Geburtenraten müssen wir aber auch sicherstellen, dass auch ausreichend Betreuungsplätze zur Verfügung stehen.

Wir finden daher: Mit den Bauherren von Mehrparteienhäusern sollte verhandelt werden, dass in geplante Bauvorhaben auch Kinderbetreuungseinrichtungen untergebracht werden.