Unsere Position zum Stadtratsbeschluss zur öffentlichen Auftragsvergabe

Im November beschloss der Stadtrat in Aschaffenburg, dass städtische Aufträge nur noch an Firmen vergeben werden dürfen, die zeitgemäße Tarif-, Sozial- und Nachhaltigkeitsstandards erfüllen. Dies soll stichprobenartige durch die Stadt überprüft werden.

CSU-Fraktion sieht diesen Vorstoß kritisch:

Der Beschluss überschreitet die rechtlichen Kompetenzen der Stadt und birgt das Risiko von hohen Schadenersatzforderungen gegen die Stadt wegen fehlerhafter Vergaben.

Kontrollen außerhalb der Vergabestrukturen würden nicht nur die Personalnot der Stadt verstärken, sondern sind schlicht rechtswidrig.

Gerade kleinen, mittelständischen Betrieben aus der Region wird es noch schwerer gemacht, sich um eine Aufträge zu bewerben. Schon mit jetzt vorzulegenden Unterlagen kommen viele kleine Betriebe an die Grenze des Leistbaren.

Schon heute ist die Bewerberliste für städtische Aufträge sehr überschaubar. Der Aufbau weiterer bürokratischer Hürden sorgt aus unserer Sicht nicht dafür, dass auch in Zukunft genug Unternehmen einen Auftrag der Stadt Aschaffenburg ausführen möchten.

Bereits existierende Gesetze gewährleisten, dass alle relevanten Vergabekriterien -auch Lohnstandards-  eingehalten werden.

Eine Überprüfung der Regierung von Unterfranken gibt uns nun Recht: Der Beschluss des Stadtrats wurde dort als rechtswidrig eingestuft.