Maßvolle Nachverdichtung und Erhalt des Innengrüns am Godelsberg bleiben weiterhin das Ziel der CSU-Stadtratsfraktion

Die CSU Stadtratsfraktion hält an ihrem Ziel fest, am Godelsberg die Nachverdichtung zu ordnen und gleichzeitig das prägende Innengrün zu erhalten. „Das ist auch und gerade nach den Urteilen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) möglich“, so Stadtrat Prof. Dr. Winfried Bausback, der am Montag den Standpunkt der Fraktion vertreten hat. Das Gericht hat zwar zwei der drei dort beschlossenen Bebauungspläne aufgehoben, dabei aber das Ziel einer maßvollen und geordneten Nachverdichtung und eines Erhalts von hinreichendem Innengrün am Godelsberg explizit gestützt. Die Stadt darf die Entwicklung am Godelsberg steuern und auf eine als Fehlentwicklung erkannte Situation reagieren. „Kurz zusammengefasst kann die Stadt ihre Planungsziele nach wie vor erreichen, muss es aber verfahrensrechtlich richtig machen.“, fasst Bausback am Montag im Stadtrat die Quintessenz der Urteile zusammen.
Klares Fazit aus der Stadtratssitzung: Die CSU tritt dafür ein, einen neuen Bebauungsplan zu erarbeiten. Dieser muss die Fehler der vom Gericht aufgehobenen Bebauungspläne vermeiden. „Die CSU Stadtratsfraktion hat in ihrem Antrag vom Sonntag Fragen gestellt, die klären sollten, wie die Stadt nach den in den aufgehobenen Bebauungsplänen gemachten Fehlern weiter vorgehen kann. Dies Fragen wurden – zunächst mündlich – in der Stadtratssitzung beantwortet. Der von der Stadt eingeladene Verwaltungsrechtsexperte hat hier einen klaren Weg aufgezeigt“, so Fraktionsvorsitzender Peter Schweickard.
Drei eklatante Fehler führen nach den Urteilen des BayVGH zur Unwirksamkeit der bisherigen Planung:
- Es findet sich in den Planunterlagen kein Bezugspunkt bei der Feststellung der Höhe von Gebäuden. Allein dieser fachtechnische Fehler der Planungsbehörde führt schon zur Gesamtunwirksamkeit des Bebauungsplans.
- Es bestehen in den Planungen „beachtliche Ermittlungs- und Abwägungsmängel“, denn die nach § 34 BauGB mögliche bauliche Ausnutzbarkeit der Grundstücke wurde nicht vollständig ermittelt.
- Die auf das Plangebiet einwirkende Verkehrslärmimmissionen wurden unzureichend ermittelt. Die Umqualifizierung des Plangebiets vom „reinen Wohngebiet“ in ein „allgemeines Wohngebiet“ ist ohne die Ermittlung der tatsächlichen Verkehrslärmbelastung erfolgt und verletzt deshalb die Verfahrens- und Formvorschriften in beachtlicher Weise.
Alles drei Punkte sind Verletzungen von Fachstandards, die – jede für sich – die Bebauungspläne unwirksam macht. Weiter äußert das Gericht, wie es formuliert „Ohne dass es weiter darauf ankommt“, gleichsam als Entscheidungshilfe für das weitere Vorgehen, noch „Zweifel“ und „Bedenken“ an inhaltlichen Festsetzungen der aufgehobenen Pläne, was u.a. Baugrenzen und Baulinien in Bezug auf den Gleichheitsgrundsatz und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit angeht. Soweit ist nach Einschätzung des Gerichts eine stärker differenzierende Betrachtungsweise einzufordern.
Hinsichtlich des künftigen Vorgehens beantwortete der seitens der Stadt beauftragten Verwaltungsrechtsspezialisten die von der CSU-Fraktion in ihrem Antrag gestellten Fragen. Deutliche wurde dabei, dass kein Weg an einer neuen Bebauungsplanung vorbeiführt. „Vernünftig ist eine weitere Bebauung nur über erneute Bebaungspläne zu verwirklichen. Die bloße Anwendung des Einfügungsgebots nach § 34 BauGB reicht nicht aus, um die Entwicklung sinnvoll zu steuern. Denn mit der zwischenzeitliche von der Stadt zugelassene Bauentwicklung sind Bezugsfälle entstanden, die dies verhindern.“, so Stadtrat Thomas Gerlach. „Bei den Bebauungsplänen, die 2022 dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt wurden, sind Fehler gemacht worden. Diese können aber bei einer künftigen Planung vermieden werden. Um dies zu sichern, sollte bald ein Aufstellungsbeschluss gefasst und die Planungsziele über eine Veränderungssperre gesichert werden“, ergänzt Fraktionsgeschäftsführerin Dr. Maria Bausback.
Klar ist der CSU Fraktion, dass die Aufgabenstellung für die Stadtplanung komplex und schwierig ist. Gleichzeitig sieht man das Gebiet des Godelsberg als so wichtig an, dass es die Anstrengungen rechtfertigt. „Der Godelsberg ist eine wichtige Wohnlage in der Stadt, deren Qualität auch für die Zukunft erhalten bleiben soll. Das will auch die große Mehrheit der dort wohnenden Menschen“ so die dort ansässige Stadträtin Johanna Rath.