Ja zum Rederecht! Nein zur bloßen Selbstdarstellung!
Der Appell an die Selbstdisziplin der Stadträte, sich bei den Redezeiten kurz und prägnant zu halten, wird oft nur recht einseitig beachtet. Die übermäßig in Anspruch genommene Redezeit einzelner Sprecher, aber auch die Vielzahl von Redebeiträgen ist der wesentliche Grund für die meist überlange Sitzungsdauer des Stadtrates. Häufig wird bereits Gesagtes nur wiederholt. Der dadurch unnötig verlängerte Sitzungsablauf führt dann dazu, dass andere Tagesordnungspunkte nicht behandelt oder unverantwortlich mehr oder weniger „durchgewunken“ werden.
Die CSU-Stadtratsfraktion hat daher bei der Neufassung der Geschäftsordnung eingebracht, dass eine angemessene Redezeitbegrenzung verankert wird, um einen zeitgerechten Sitzungsverlauf zu gewährleisten. Natürlich behält das Rederecht eines jeden Stadtratsmitglieds einen hohen Stellenwert. Es muss aber auch die Funktions- und Arbeitsfähigkeit des Stadtrats gewahrt bleiben. Würde jedes der 44 Stadtratsmitglieder das Rederecht so ausschöpfen, wie es die 2-Mann-Gruppierung der KI für sich beansprucht, kann das Arbeitspensum nicht annähernd erledigt werden. Deshalb sind Redezeitbeschränkungen nicht nur rechtlich zulässig, sondern auch notwendig, weil – so das Bundesverfassungsgericht – ein Gremium sonst der Obstruktion jeder Minderheit und selbst einzelner Mandatsträger ausgeliefert wäre. Bei der Bemessung der Redezeit ist auch zu berücksichtigen, dass Stadträte ehrenamtlich tätig sind und ihrer zeitlichen Inanspruchnahme engere Grenzen gesetzt sind als z. B. bei nicht ehrenamtlich tätigen Parlamentsabgeordneten. Nach einem oft mehr als achtstündigen Arbeitstag ist es nicht hinnehmbar, dass den Stadträten in abendlichen Sitzungen von einzelnen – übrigens oft nicht mehr im Arbeitsleben stehenden – Kollegen wertvolle Zeit genommen wird, indem das bereits Gesagte von Sprechern aus derselben Gruppierung nur rechthaberisch wiederholt wird. Das hat mit Rederecht, Debatte und Diskurs nichts mehr zu tun!
Die CSU-Fraktion ist der Meinung, dass die jetzt beschlossene Redezeitbeschränkung auf grundsätzlich bis zu 5 Minuten bzw. für die Begründung eines schriftlichen Antrags auf bis zu 10 Minuten angemessen und ausgewogen ist. Dies gilt umso mehr, als bei Vorliegen besonderer Umstände auch Ausnahmen zugelassen werden. Jedem Stadtratsmitglied, jeder Fraktion bzw. Gruppierung bleibt die hinreichende Möglichkeit, die jeweilige Position darzulegen.
Thomas Gerlach
20.09.2021