Antrag zur zeitlich begrenzten Nutzung von Fahrrädern und E-Scootern in den Fußgängerzonen
Die CSU-/JU-Fraktionsgemeinschaft im Aschaffenburger Stadtrat beantragt, die Nutzung von Fahrrädern und E-Scootern in den Fußgängerzonen ab dem 1. März 2027 zeitlich zu begrenzen. Anlass sind die zunehmende Zahl von Fahrrädern und E-Scootern sowie Hinweise vieler Bürgerinnen und Bürger auf Beinahe-Unfälle und Unsicherheiten.
Bislang dürfen Fahrräder ganztägig mit Schrittgeschwindigkeit durch die Fußgängerzonen fahren. Für E-Scooter gab es dort keine ausdrückliche Regelung, nach der Elektrokleinst-fahrzeugeverordnung sind Fußgängerzonen ausgeschlossen.
Mit der Änderung der Straßenverkehrsordnung ab März 2027 werden E-Scooter Fahrrädern gleichgestellt. Das Zeichen „Radfahrer frei – Schritttempo“ gilt dann auch für sie. Die CSU-/JU-Fraktion fordert deshalb, Fahrräder und E-Scooter in den Fußgängerzonen künftig nur noch zwischen 18:00 Uhr und 10:00 Uhr zuzulassen und die Beschilderung entsprechend anzupassen.
Begründet wird der Antrag mit der hohen Fußgängerfrequenz zwischen 10:00 und 18:00 Uhr. In dieser Zeit soll die Sicherheit der Fußgänger Vorrang haben. Zugleich bleibt die Durchfahrt in den verkehrsärmeren Abend- und Morgenstunden möglich, etwa für Wege zur Arbeit, Schule oder zum Kindergarten.
Ziel ist ein fairer Ausgleich zwischen den Interessen von Fußgängern sowie Rad- und E-Scooter-Fahrern und mehr Sicherheit in den Aschaffenburger Fußgängerzonen.
